Mindestumfang im Teil “Allgemeine Angaben (GCD-Daten)”
Für den Berichtsbestandteil “Allgemeine Angaben (GCD-Daten)”, können Sie über den Punkt “Optionen” => “Validieren” prüfen, welcher Mindestumfang (Pflichtfelder) für eine erfolgreiche Übertragung an die Finanzverwaltung ausgefüllt werden muss.
Gehen Sie dazu in die Übersicht des Vorgangs und klicken auf Punkt 2 “Allgemeine Angaben (GCD-Daten)”:

Nun können Sie auf den Punkt “Optionen” => “Validieren” klicken:

Nun erhalten Sie bei einigen Positionen, eine rote Umrandung. Nur diese stellen den Mindestumfang dar. Bitte überprüfen und füllen Sie diese Felder aus.