Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in Bilanz und GuV sollte übereinstimmen
Grundsätzlich sollte der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in Bilanz und GuV sowohl vor als auch nach der Überleitungsrechnung (steuerliche Modifikation) übereinstimmen und die folgende Rechnung aufgehen:
Jahresüberschuss/-fehlbetrag Bilanz |
+ | ggf. steuerliches Mehr/-minderergebnis Bilanz | = | Jahresüberschuss/-fehlbetrag GuV |
Wert: Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz)
+
Wert: ggf. steuerliches Mehr/minderergebnis (Bilanz)
=
Wert: Jahresüberschuss/-fehlbetrag (GuV)