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Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in Bilanz und GuV sollte übereinstimmen


Grundsätzlich sollte der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in Bilanz und GuV sowohl vor als auch nach der Überleitungsrechnung (steuerliche Modifikation) übereinstimmen und die folgende Rechnung aufgehen:

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Bilanz
+ ggf. steuerliches Mehr/-minderergebnis

Bilanz
= Jahresüberschuss/-fehlbetrag

GuV

Wert: Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz)

+

Wert: ggf. steuerliches Mehr/minderergebnis (Bilanz)

=

Wert: Jahresüberschuss/-fehlbetrag (GuV)