Kategorie Bundesfinanzamtsnummer
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Wenn bei Eröffnungsbilanzen unter “Unternehmenskennnummern” (für das berichtende Unternehmen) keine Angabe zur Position “13-stellige Steuernummer” vorliegt, so muss die Position “4-stellige Bundesfinanzamtsnummer – nur bei Eröffnungsbilanz, wenn StNr. nicht bekannt” werthaltig angegeben werden. Diese Anforderung entfällt bei Sonderbilanzen und bei Ergänzungsbilanzen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.1.18
Bedeutung
Im Tupel ‘genInfo.company.id.idNo’ liegt weder zur Position ‘genInfo.company.id.idNo.type.companyId.BF4’ noch zur Position ‘genInfo.company.id.idNo.type.companyId.ST13’ eine werthaltige Angabe vor. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position ‘genInfo.report.id.statementType’ nicht zulässig.
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Die Position “Bericht gehört zu” / “Unternehmenskennnummer Gesamthand” muss werthaltig übermittelt werden, wenn gemäß “Bilanzart steuerlich bei PersG / Mitunternehmerschaften” eine “Sonder-” oder “Ergänzungsbilanz” vorliegt. Ist “Bilanzart” dabei mit “Eröffnungsbilanz” angegeben, muss wenigstens ein Eintrag für “13-stellige Steuernummer” oder für “4-stellige Bundesfinanzamtsnummer – nur bei Eröffnungsbilanz, wenn StNr. nicht bekannt” vorhanden sein.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.1.20
Bedeutung
Im Tupel ‘genInfo.report.id.accordingTo.idNo’ liegt weder zur Position ‘genInfo.company.id.idNo.type.companyId.BF4’ noch zur Position ‘genInfo.company.id.idNo.type.companyId.ST13’ eine werthaltige Angabe vor. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Positionen ‘genInfo.report.id.statementType’ und ‘genInfo.report.id.statementType.tax’ nicht zulässig.
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