Fehlermeldung 170405150
Wird die Position Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position abzüglich nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
mehr zu: