Fehlermeldung 170405149
Wird die Position abzüglich nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.InvStG’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.InvStG’ berichteten Wert überein.
mehr zu: