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Fehlermeldung 170405090

Wird die Position “Rechtsform” mit einer der Kategorie “EU” oder eindeutig der Kategorie “PG” zugeordneten Ausprägung berichtet, und ist die Position sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Bewirtungsaufwendungen, nicht abziehbar werthaltig, aber nicht mit 0 angegeben, so muss auch für die Position Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5, 6 und 7 EStG ein von 0 verschiedener Wert vorliegen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.9

Bedeutung

Für die Position ‘is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.limitedDeductible.entertainment.nonDeductible’ ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position ‘fpl.additions.nonDeductableExpEStG4_5EStG4_7’.

ℹ️ Beispiel

170405090

Wird in der GuV, die Position “Bewirtungsaufwendungen, nicht abziehbar” werthaltig, aber nicht mit 0 angegeben, dann sollte auch für die Position “Zurechnungen, Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben“, ein von 0 verschiedener Wert angegeben werden.

Die Position “Zurechnungen, Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben”, ist im Berichtsbestandteil “Steuerliche Gewinnermittlung” vorhanden.