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Einfach Ihre 13-stellige ELSTER®-Steuernummer ermitteln

Zur Erstellung der E-Bilanz benötigen Sie einer 13-stellige ELSTER®-Steuernummer. Diese können Sie über unseren Umrechner ganz einfach und schnell aus Ihren bekannten Steuernummer berechnen lassen. Dann müssen Sie lediglich Ihr Bundesland und Ihre 10-, 11- oder 12-stellige Steuernummer angeben.Sie haben noch keinen Account? Jetzt registrieren

Bundesland:

10-, 11- oder 12-stellige Steuernummer:

Alles über die 13-stellige Steuernummer

Das Finanzamt vergibt an jede natürliche und juristische Person in Deutshland eine Steuernummer. Mit der Einführung des ELSTER-Verfahrens, das die Abgabe der elektronischen Steuererklärung ermöglicht, wurde dafür ein bundeseinheitlliches Schema eingeführt – die 13-stellige Steuernummer. Hier lesen Sie, was es damit genau auf sich hat, wo Sie die Nummer finden und wie sie sich zusammensetzt.

Steuer-ID oder Steuernummer?

In Deutschland gibt es zwei Steuernummern:

  • Steuer-ID
  • Steuernummer

Was ist die Steuer-ID?

Die Steuer-ID (Steuer-Identifikationsnummer) wurde in erster Linie eingeführt, um die Arbeit der Behörden zu erleichtern. Denn die Steuer-ID ist das ganze Leben lang gültig und sie ändert sich niemals. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt die Steuer-ID aus. Eigentlich sollte sie die „alte“ Steuernummer ersetzen – doch das ist bis heute nicht passiert. So kommt es, dass jeder Bürger immer noch zwei Steuernummern hat.

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer ist eine 10- oder 11-stellige Zahl und wird Ihnen von Ihrem Finanzamt zugeteilt. Im Gegensatz zur Steuer-ID kann sie sich im Laufe des Lebens ändern – beispielsweise, wenn Sie umziehen und nun ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist. Hinzu kommt, dass die Steuernummer landesspezifisch ist. Sie ist wichtig für folgende Personen und Instanzen:

  • Finanzämter: Mit der Steuernummer kann das Finanzamt Ihre Steuererklärung eindeutig identifizieren.
  • Banken: Wenn das Finanzamt Informationen über die Wahrung von Grenzen bei z. B. Freistellungsverfügungen erhalten muss.
  • Arbeitgeber: Mit der Steuernummer kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführen.
  • Selbstständige: Wer selbstständig arbeitet, muss auf den Rechnungen seine Steuernummer angeben.

Bundeseinheitliches Format: 13-stellige Steuernummer

Das ELSTER-Verfahren ermöglicht die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen. Mit Einführung des Verfahrens musste ein bundeseinheitliches Schema für die Steuernummern entwickelt werden. Die Folge: Die landesspezifischen Formate mussten in ein neues, einheitliches Format umgesetzt werden. Das bundeseinheitliche Format der Steuernummer hat insgesamt 13 Stellen. Wenn Sie beispielsweise Coronahilfen beantragen wollen, benötigen Sie diese 13-stellige Nummer.

Wie setzt sich die 13-stellige Steuernummer zusammen?

Die einzelnen Ziffern der Steuernummer haben jeweils eine Bedeutung. Das gilt sowohl für die landesspezifischen als auch für die bundeseinheitlichen Steuernummern.
Die spezifische Steuernummer für Berlin ist beispielsweise folgendermaßen zusammengesetzt: FF/BBB/UUUUP. Die Buchstaben stehen für:

  • F = Ziffer der Bundesfinanzamtsnummer (BUFA-Nr.)
  • B = Ziffer der Bezirksnummer
  • U = Ziffer aus der persönlichen Unterscheidungsnummer
  • P = Prüfziffer

Wo finde ich meine 13-stellige Steuernummer?

Die landesspezifische Steuernummer finden Sie auf allen Dokumenten, die Sie vom Finanzamt erhalten. Dazu zählt beispielsweise der Steuerbescheid. Es ist natürlich auch möglich, die Steuernummer telefonisch beim Finanzamt zu erfragen.

Einige Bundesländer verteilen allerdings nur 10-, 11- oder 12-stellige Steuernummern. Sie können diese landesspezifischen Nummern selbst in das neue, 13-stellige Format bringen. Für die Umwandlung in die 13-stellige ELSTER-Steuernummer können Sie die untenstehende Tabelle zu Rate ziehen.

Umwandlung der landesspezifischen Steuernummer ins einheitliche 13-stellige Format

Umwandlung der landesspezifischen Steuernummer ins einheitliche 13-stellige Format

BundeslandLandesspezifisches FormatBundeseinheitliche Steuernummer
Baden-Württemberg FF/BBB/UUUUP28FF0BBBUUUUP
BayernFFF/BBB/UUUUP9FFF0BBBUUUUP
Berlin FF/BBB/UUUUP11FF0BBBUUUUP
Brandenburg0FF/BBB/UUUUP30FF0BBBUUUUP
Bremen FF/BBB/UUUUP24FF0BBBUUUUP
Hamburg FF/BBB/UUUUP22FF0BBBUUUUP
Hessen0FF/BBB/UUUUP26FF0BBBUUUUP
Mecklenburg-Vorpommern0FF/BBB/UUUUP40FF0BBBUUUUP
Niedersachsen FF/BBB/UUUUP23FF0BBBUUUUP
Nordrhein-WestfalenFFF/BBBB/UUUP5FFF0BBBBUUUP
Rheinland-Pfalz FF/BBB/UUUUP27FF0BBBUUUUP
Saarland0FF/BBB/UUUUP10FF0BBBUUUUP
Sachsen2FF/BBB/UUUUP32FF0BBBUUUUP
Sachsen-Anhalt1FF/BBB/UUUUP31FF0BBBUUUUP
Schleswig-Holstein FF/BBB/UUUUP21FF0BBBUUUUP
Thüringen1FF/BBB/UUUUP41FF0BBBUUUUP