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Übertragung & Speichern von Daten

Wird das von der Finanzverwaltung erstellte Übertragungsprotokoll in eBilanz-Online gespeichert?

Ja. Nach erfolgreicher Übermittlung an die Finanzverwaltung werden die XBRL-Instanzdatei und das Übertragungsprotokoll einschließlich der Übertragungszeit und dem übertragenden Nutzer zur Dokumentation in eBilanz-Online gespeichert. Das Übertragungsprotokoll dient Ihnen dann auch gegenüber der Finanzverwaltung als Beleg für die Übermittlung und kann ausgedruckt werden.

Kann der „Sicherheitsstick für Elster“ auch im Rahmen von eBilanz-Online verwendet werden?

Die Übertragung aus eBilanz-Online an die Finanzverwaltung ist nur mittels Elster-Basis-Zertifikat möglich.
Die Authentifizierung über den ElsterSpezial-Sicherheitsstick oder die ElsterPlus-Signaturkarte funktioniert aus technischen Gründen bis auf weiteres nicht.
Das Elster-Basis-Zertifikat sollte online über Elster beantragt werden und ist kostenfrei. Dem Nutzer wird dann eine verschlüsselte Zertifizierungsdatei im pfx-Format zur Verfügung gestellt, die er auf seinem Computer abspeichert. Zusätzlich erhält der Nutzer auf dem Postweg eine PIN.

Kann ich den übertragenen Datensatz auch lokal speichern?

Sie können sich nach erfolgreicher Übermittlung die in eBilanz-Online gespeicherten XBRL-Daten zwar zur Ansicht anzeigen lassen, eine lokale Speicherung auf Ihrem PC ist jedoch nur in den Formaten pdf oder Excel möglich. Falls gewünscht, können Sie die in eBilanz-Online gespeicherten Daten anschließend löschen. Nach der Löschung sind die Daten dann unwiderruflich entfernt und können dann auch nicht mehr hergestellt werden.

Können mit eBilanz-Online auch Kontennachweise mit übertragen werden?

Grundsätzlich ja. Dazu ist der Berichtsteil „Detailinformationen“ auszuwählen. Sobald in eBilanz-Online Konten auf eine Position der Taxonomie gemappt werden, die als Mussfeld mit erwünschtem Kontennachweis deklariert ist, werden alle relevanten Informationen automatisch im Menüpunkt „Detailinformationen“ erfasst. Die Erfassung ist ebenso manuell möglich. Der Nutzer kann selbst wählen, ob diese Detailinformationen mit übertragen werden.

Was ist zu tun, wenn ich nach erfolgreicher Übertragung an die Finanzverwaltung noch Fehler in meinen Eingaben feststelle?

Sie können die Eingaben ändern und die E-Bilanz erneut übertragen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie im GCD-Modul den Status „berichtigt“ oder „geändert“ auswählen, damit sie von der Finanzverwaltung als korrigierte E-Bilanz anerkannt wird. Um die vorher gesandten Daten nicht zu verwerfen, besteht die Möglichkeit, den Vorgang in einer neuen Version anzulegen.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 – 1 23 43 36

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