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Wenn die Positionen
Eigenkapital, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis)
und
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Abfindungen, Rücklagen (gesamthänderisch gebunden)
jeweils mit einem von 0 verschiedenen Wert angegeben sind, muss für mindestens einen Gesellschafter (Vollhafter oder Teilhafter) ein von 0 verschiedener Steuerbilanzwert zur Position “Endbestand Kapitalkonto” in Bezug auf den Kontentyp “Rücklagen (gesamthänderisch gebunden)” berichtet werden.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.19.4.2.2.10.2
Bedeutung
Keiner der für ausstehende Einlagen (Voll- und Teilhafter) angegebenen Kapitalkonten-Endbestände ist von 0 verschieden. Dies ist bei der gegebenen Belegung von ‘bs.ass.deficitNotCoveredByCapital.reservesPartnership’ nicht zulässig.