Welche Abgabefristen gelten für Steuererklärungen im Jahr 2025?
- bis zum 31.07.2025 für nicht beratene Fälle im Besteuerungszeitraum 2024
- bis zum 02.06.2025 für beratene Fälle im Besteuerungszeitraum 2023
Welche Abgabefristen gelten für Steuererklärungen im Jahr 2024?
- bis zum 02.09.2024 für nicht beratene Fälle im Besteuerungszeitraum 2023
- bis zum 31.07.2024 für beratene Fälle im Besteuerungszeitraum 2022
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier: BMF, Schreiben v. 23.6.2022, IV A 3 – S 0261/20/10001 :018
Welche Fristen gelten für die Offenlegung?
- bis zum 31.12.2024 für Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023
- bis zum 02.04.2024* für Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 – 1 23 43 36
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