Welche Änderungen ergeben sich für Einreicher bei der Offenlegung nach DiRUG?
Die Umsetzung des „Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRUG) bringt einige Änderungen für Einreicher bei der Offenlegung mit sich. Ab dem 31.12.2021 müssen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte in Deutschland im Unternehmensregister statt im Bundesanzeiger offengelegt werden. Diese Änderung betrifft alle Geschäftsjahre, die nach dem genannten Datum beginnen.
Mit der neuen Offenlegungspraxis geht auch die Verpflichtung zur einmaligen elektronischen Identitätsprüfung für alle Einreicher einher. Jede natürliche Person, die Daten an das Unternehmensregister übermitteln möchte, muss sich vorher identifizieren. Ohne diese Identifikation wird es ab dem Inkrafttreten von DiRUG nicht mehr möglich sein, einen Jahresabschluss oder andere Dokumente offenzulegen.
Ab dem 01.08.2022 werden drei Identifizierungsverfahren zur Verfügung gestellt:
- ein automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren,
- ein begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren und
- eID (elektronischer Personalausweis).
Ist die Umsetzung der Offenlegungspflicht nach DiRUG mit eBilanz-Online möglich?
Mit eBilanz-Online haben Sie die Möglichkeit, die Offenlegungspflicht gemäß DiRUG einfach und unkompliziert zu erfüllen. Sie können die Offenlegungsdatei erstellen und direkt an das Unternehmensregister übermitteln. Die Kosten für die Übertragung der Offenlegungen entsprechen dem aktuellen Preismodell für die Übertragung der E-Bilanz oder des DiFins, welches Sie hier finden.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 – 1 23 43 36
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