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E-Bilanz für Neugründer

E-Bilanz Erstellung leicht gemacht

Mit eBilanz-Online erstellen verpflichtete Neugründer deutschlandweit und im Handumdrehen ihre Eröffnungsbilanz online. Doch wer ist zur E-Bilanz verpflichtet?

Jetzt E-Bilanz erstellen
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E-Bilanz für Neugründer Illustration

Eröffnungsbilanz in eBilanz-Online erstellen

Für die Erstellung Ihrer Eröffnungsbilanz können Sie ganz einfach Daten aus Fremdbuchhaltungen importieren. Sie profitieren bei der Erstellung Ihrer E-Bilanz zudem von Mappings der Standard-Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04. Auf Basis der gewählten Standardkontenrahmen übernehmen Sie kinderleicht Mappings, vor Absenden sind individuelle Anpassungen unkompliziert möglich. Eine manuelle Dateneingabe ist darüber hinaus ebenfalls möglich.Das Benutzerhandbuch im Loginbereich unterstützt Sie zudem mit wertvollen Tipps rund um die Erstellung und Übertragung Ihrer E-Bilanz.

Zur E-Bilanz verpflichtet sind:

  • Jeder unbeschränkt steuerpflichtige, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) gemäß §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a Einkommensteuergesetz ermittelt
  • alle Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben
  • Personen- und Kapitalgesellschaften (u.a. OHG, KG sowie GmbH, AG)
  • Nicht-Kaufleute (wenn sie die Grenzen des § 141 AO übersteigen
  • Personengesellschaften, Einzelunternehmen sowie Land- und Forstwirte, wenn sie sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen

Erstellung und Übermittlung von Finanzinformationen – alles aus einer Hand

Flexibel bezahlen und kostenfreien zertifizierten Kundenservice nutzen