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Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen und die Position “Rechtsform” mit „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ oder einer ausschließlich der Kategorie “KST” zugeordneten Ausprägung berichtet, so muss der Bilanzgewinn / Bilanzverlust (GuV) laut Ergebnisverwendung mit dem Wert der folgenden Position übereinstimmen:
Eigenkapital, Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz) – bei Kapitalgesellschaften
Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung sowohl vor als auch nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.3.4.2
Bedeutung
Die Angabe zu ‘incomeUse.gainLoss’ ($gaap:incomeUse.gainLoss.Wert$) weicht von dem für ‘bs.eqLiab.equity.profitLoss’ berichteten Wert ($gaap:bs.eqLiab.equity.profitLoss.Wert$) ab.